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   SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07   

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SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07 (https://dejure.org/2007,41314)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2007 - S 6 AS 2/07 (https://dejure.org/2007,41314)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - S 6 AS 2/07 (https://dejure.org/2007,41314)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Einkommens des nichtehelichen Partners eines Elternteils auf den Bedarf eines einseitigen Kindes; Einkommen aus einem freiwilligen sozialen Jahr als bei der Berechnung von Arbeitslosengeld zu berücksichtigende Einkünfte; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung des Einkommens des nichtehelichen Partners des Elternteils eines Kindes ("faktischer Stiefelternteil") auf den Bedarf dieses Kindes ist nicht verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung des Einkommens des nichtehelichen Partners des Elternteils eines Kindes ("faktischer Stiefelternteil") auf den Bedarf dieses Kindes ist nicht verfassungswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Dass der Staat aus der Verfassung heraus - objektiv - verpflichtet ist, die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens sicherzustellen, ist unstreitig (vgl. Sartorius, Das Existenzminimum im Recht. S. 54 ff.; BVerfGE 1, 97, 104 f. [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ; 35, 202, 236; 82, 60, 80; 100, 271, 284).

    Im Bereich existenzsichernder Leistungen kommt es zwar von Verfassungs wegen auf die Gründe der Hilfebedürftigkeit nicht an (vgl. BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] [Gebrechen]; 35, 202, 236 [gesellschaftliche Benachteiligung]; 43, 213, 226 [Flüchtlingsschicksal]) liegen.

    Selbst vorwerfbare Gründe, zum Beispiel begangenen Straftaten (BVerfGE 35, 202, 235 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ) schließen die Verpflichtung des Staates zur Hilfe nicht aus.

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Dass der Staat aus der Verfassung heraus - objektiv - verpflichtet ist, die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens sicherzustellen, ist unstreitig (vgl. Sartorius, Das Existenzminimum im Recht. S. 54 ff.; BVerfGE 1, 97, 104 f. [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ; 35, 202, 236; 82, 60, 80; 100, 271, 284).

    Auch das Bundesverfassungsgericht lässt in seiner genannten ersten Entscheidung zu diesem Komplex bereits anklingen, dass der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates ein Anspruch des Einzelnen gegenüber steht, denn sie spricht ausdrücklich von einem "verfassungsmäßigen Recht" des Einzelnen auf Fürsorge, aus dem "möglicherweise" ein mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbarer Anspruch erwachsen könne, wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht "zu sozialer Aktivität" und zur "Herstellung erträglicher Lebensbedingungen" willkürlich, d.h. ohne sachlichen Grund, nicht nachkomme (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgeführt, der Staat müsse nur "Hilfsbedürftigen" helfen (BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ), also jenen, die "außerstande, sich selbst zu unterhalten" seien (BVerfGE 40, 121, 133 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]), die "in Not geraten seien" (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ), die sich in einer "so bedrängten Lage, dass eine ihre Menschenwürde tangierende Not entstünde" befanden (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ), die "auf Grund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert" seien (BVerfGE 100, 271, 284; 45, 376, 387).

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    So spricht es für strengere Anforderungen, wenn die fragliche Maßnahme in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts, vor allem eines Freiheitsrechts, eingreift (BVerfGE 88, 87, 96; 91, 346, 263).

    Bei einer Differenzierung zwischen Personengruppen ist eine strenge Prüfung auch dann angezeigt, wenn der Gesetzgeber ein personenbezogenes Differenzierungskriterium wählt, sodass das der Betroffene die Voraussetzungen der Begünstigung nicht durch zumutbare Anstrengungen in seiner Person erfüllen kann (BVerfGE 89, 365, 376 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85] ; 91, 346 363).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Die personenbezogene Differenzierung, also die Ungleichbehandlung einer Gruppe von Normadressaten gegenüber einer anderen, ist nur gerechtfertigt, wenn zwischen den Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die Differenzierung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen können (BVerfGE 88, 87, 96 f.: 100, 195, 205).

    So spricht es für strengere Anforderungen, wenn die fragliche Maßnahme in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts, vor allem eines Freiheitsrechts, eingreift (BVerfGE 88, 87, 96; 91, 346, 263).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgeführt, der Staat müsse nur "Hilfsbedürftigen" helfen (BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ), also jenen, die "außerstande, sich selbst zu unterhalten" seien (BVerfGE 40, 121, 133 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]), die "in Not geraten seien" (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ), die sich in einer "so bedrängten Lage, dass eine ihre Menschenwürde tangierende Not entstünde" befanden (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ), die "auf Grund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert" seien (BVerfGE 100, 271, 284; 45, 376, 387).

    Vergleichbarkeit in diesem Sinne liegt nur dann nicht vor, wenn die Sachverhalte völlig unterschiedlichen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 40, 121, 139 f. [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgeführt, der Staat müsse nur "Hilfsbedürftigen" helfen (BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ), also jenen, die "außerstande, sich selbst zu unterhalten" seien (BVerfGE 40, 121, 133 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]), die "in Not geraten seien" (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ), die sich in einer "so bedrängten Lage, dass eine ihre Menschenwürde tangierende Not entstünde" befanden (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ), die "auf Grund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert" seien (BVerfGE 100, 271, 284; 45, 376, 387).

    Im Bereich existenzsichernder Leistungen kommt es zwar von Verfassungs wegen auf die Gründe der Hilfebedürftigkeit nicht an (vgl. BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] [Gebrechen]; 35, 202, 236 [gesellschaftliche Benachteiligung]; 43, 213, 226 [Flüchtlingsschicksal]) liegen.

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Solche Maßnahmen können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie dieser behandelt werden (BVerfGE 105, 252, 273; 110, 177 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der bereits genannten Entscheidung über das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler deutlich auf diese Zielgerichtetheit der faktisch-mittelbaren Auswirkung der Sozialhilfeversagung auf das Freizügigkeitsrecht abgestellt (BVerfGE 110, 177 ff. [BVerfG 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00] ).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Die Anforderungen an diese Rechtfertigung sind allerdings nach Art der Differenzierung unterschiedlich Sie reichen je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 99, 367 388 [BVerfG 02.03.1999 - 1 BvL 2/91] ; 103, 172, 193).

    Diese strengen Anforderungen gelten auch dann, wenn die Ungleichbehandlung nur mittelbar Personengruppe betrifft (BVerfGE 99, 367, 388 [BVerfG 02.03.1999 - 1 BvL 2/91] ; 95, 267, 316).

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Zwar hat es das Bundesverfassungsgericht dann 1987 ausdrücklich offen gelassen, ob dem Einzelnen ein Grundrecht "auf gesetzliche Regelung von Ansprüchen auf eine angemessene Versorgung" zusteht (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgeführt, der Staat müsse nur "Hilfsbedürftigen" helfen (BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ), also jenen, die "außerstande, sich selbst zu unterhalten" seien (BVerfGE 40, 121, 133 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]), die "in Not geraten seien" (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ), die sich in einer "so bedrängten Lage, dass eine ihre Menschenwürde tangierende Not entstünde" befanden (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ), die "auf Grund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert" seien (BVerfGE 100, 271, 284; 45, 376, 387).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.02.2007 - S 6 AS 2/07
    Dass der Staat aus der Verfassung heraus - objektiv - verpflichtet ist, die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens sicherzustellen, ist unstreitig (vgl. Sartorius, Das Existenzminimum im Recht. S. 54 ff.; BVerfGE 1, 97, 104 f. [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ; 35, 202, 236; 82, 60, 80; 100, 271, 284).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgeführt, der Staat müsse nur "Hilfsbedürftigen" helfen (BVerfGE 44, 353, 375 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ), also jenen, die "außerstande, sich selbst zu unterhalten" seien (BVerfGE 40, 121, 133 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]), die "in Not geraten seien" (BVerfGE 1, 97, 105 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51] ), die sich in einer "so bedrängten Lage, dass eine ihre Menschenwürde tangierende Not entstünde" befanden (BVerfGE 75, 348, 360 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] ), die "auf Grund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert" seien (BVerfGE 100, 271, 284; 45, 376, 387).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 79/04

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abschaffung der

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

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